„Es gab keine Verschwörung, …“

Öl-Deal beeinflusste Freilassung des Lockerbie-Bombers

Mit den Verschwörungstheorien ist es wie mit den blau geschriebenen Sätzen:

Verschwörungen sind so lange Verschwörungen, bis sie aufgedeckt werden. Dann sind es allerdings keine Verschwörungen mehr, sondern Realität.

Und:

Der blau geschriebene Satz ist falsch!

2 Gedanken zu „„Es gab keine Verschwörung, …““

  1. Apropos Verschwörungstheorie – hier die Enteigung durch die Bundesrepublik Deutschland Theorie

    Auszug aus den neuen AGB der Sparkassen:

    Originaltext der Sparkasse:

    „Kundeninformation mit Erläuterungen zu den Änderungen unserer Geschäftsbedingungen

    Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht erfordert eine umfangreiche Anpassung unserer Vertragsbedingungen. Daher gelten ab dem 31. Oktober 2009 neue Kundenbedingungen. Das betrifft u. a. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bedingungen für den Überweisungsverkehr, die Bedingungen für die SparkassenCard, die Bedingungen für die MasterCard/Visa Card sowie die Bedingungen für das Online-Banking.“

    Man beachte nun den folgenden Punkt in den AGB:

    „Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung
    (1) Umfang
    Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht ein an Werten jeder Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht gelangen.

    Zu den erfassten Werten zählen sämtliche Sachen und Rechte jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, Wechsel,
    Konnossemente, Lager- und Ladescheine).

    Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen die Sparkasse (z. B. aus Guthaben). Forderungen des Kunden gegen Dritte sind an die Sparkasse abgetreten, wenn über die Forderungen ausgestellte Urkunden im bankmäßigen Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht der Sparkasse gelangen.“

    Später folgt ein „abstraktes Pfandrecht“, denn im Punkt 21 der AGB bei den Sparkassen bleibt dieses Pfandrecht ohne konkreten Bezug welcher Art die Gründe und der Zweck für das Pfandrecht sind.

  2. Hmmm. Dazu kann ich nichts sagen. Davon habe ich keine Ahnung.

    Allerdings habe ich schon seit einiger Zeit so viel Geld „zu Hause“, wie man braucht, um ein paar Monate auch ohne „Geldinstitut“ über die Runden zu kommen.

    Außerdem mache ich auch nie Schulden. Ich hoffe, das kann so bleiben.

    Wenn ich das Auto nicht „bar“ zahlen kann, dann gibt es halt ein kleineres/älteres. Ja, ich bin recht konservativ in solchen Sachen. Ich schulde nicht gern.

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